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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FRANKLY AGENCY GmbH

Stand: 01. Oktober 2026

FRANKLY AGENCY GmbH
Mariannengasse 10/6
A-1090 Wien
GISA: 28540595
Handelsgericht Wien
UID: ATU82901914

TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen der FRANKLY AGENCY GmbH („FRANKLY“) in den Bereichen Creator Management, Kampagnenmanagement, Public & Offline Relations, Events und Content-Produktion.
1.2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen und sonstigen Geschäftspartnern, die FRANKLY mit Leistungen beauftragen oder mit denen FRANKLY im Rahmen ihrer Agentur-, Kampagnen-, PR-, Event- oder Produktionsleistungen zusammenarbeitet. Für Creator gelten die jeweils individuell abgeschlossenen Management-, Vermittlungs- oder Kooperationsverträge.
1.3. FRANKLY schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) finden keine Anwendung.
1.4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Kooperations- und Managementverträge, haben Vorrang vor diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn FRANKLY ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf www.franklyagency.at veröffentlichte Fassung. Änderungen gelten für laufende Verträge nur, wenn FRANKLY sie schriftlich mitteilt und der Vertragspartner nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht; FRANKLY weist in der Mitteilung auf diese Folge hin.

Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von FRANKLY sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Versand gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines Vertrags zustande; E-Mail genügt der Schriftform.
2.2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. Vertrag. Der Vertragspartner prüft dieses vor Annahme auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet.

Leistungen von FRANKLY
3.1. FRANKLY erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und nach dem aktuellen Stand der Branche. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, schuldet FRANKLY keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Follower-Entwicklung oder Umsatzsteigerung.
3.2. FRANKLY ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte (etwa Fotograf:innen, Produktionsfirmen, Event-Dienstleister) heranzuziehen.
3.3. FRANKLY arbeitet für mehrere Marken und Creator, auch aus derselben Branche. Ein Konkurrenzausschluss oder eine Exklusivität besteht nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.
3.4. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Vertragspartners, Entscheidungen von Plattformbetreibern oder höhere Gewalt zurückgehen, hat FRANKLY nicht zu vertreten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1. Der Vertragspartner stellt FRANKLY alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Ist keine Frist vereinbart, hat dies spätestens drei Wochen vor der ersten Leistungserbringung zu erfolgen, bei kurzfristigerer Beauftragung binnen drei Werktagen.
4.2. Der Vertragspartner informiert FRANKLY unverzüglich über alle Änderungen, die für die Leistung relevant sind (etwa Konzept, Produkt, Preis, Logo, Termine). Mehraufwand durch verspätete, unvollständige oder geänderte Angaben wird gesondert vergütet.

Rechte an Materialien des Vertragspartners
5.1. Der Vertragspartner gewährleistet, dass er an allen Materialien, die er FRANKLY zur Verfügung stellt (etwa Texte, Bilder, Logos, Marken, Musik), die erforderlichen Rechte besitzt, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und dass beworbene Produkte und Aussagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
5.2. FRANKLY ist nicht verpflichtet, übermittelte Materialien auf ihre Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Vertragspartner hält FRANKLY hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus diesen Materialien entstehen, schad- und klaglos, einschließlich angemessener Rechtsvertretungs- und Verfahrenskosten.
5.3. FRANKLY ist berechtigt, Aufträge oder Inhalte abzulehnen oder nachträglich zurückzuziehen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen, die guten Sitten oder die Richtlinien der Plattformen verstoßen oder das Ansehen von FRANKLY oder der vertretenen Creator gefährden können, insbesondere bei politischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalten sowie bei Glücksspiel oder Waffen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

Werbekennzeichnung
Bezahlte und sonstige kommerzielle Inhalte werden gemäß § 26 MedienG, dem UWG, dem ECG, dem AMD-G sowie den Richtlinien der jeweiligen Plattform als Werbung gekennzeichnet. Vorgaben, die einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung entgegenstehen, sind unzulässig und werden von FRANKLY und den Creatorn nicht umgesetzt.

Plattformen Dritter
7.1. Inhalte werden überwiegend auf Plattformen Dritter (etwa Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn) veröffentlicht. Deren Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Algorithmen liegen außerhalb des Einflussbereichs von FRANKLY.
7.2. FRANKLY haftet nicht dafür, dass Inhalte von Plattformbetreibern eingeschränkt, gelöscht oder gesperrt werden, dass Funktionen entfallen oder dass Plattformen vorübergehend nicht erreichbar sind, sofern FRANKLY dies nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Geistiges Eigentum und Konzepte
8.1. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von FRANKLY erstellten Konzepten, Ideen, Präsentationen, Texten, Designs und sonstigen Werken verbleiben bei FRANKLY bzw. den jeweiligen Urheber:innen. Der Vertragspartner erhält Nutzungsrechte nur im vertraglich vereinbarten Umfang (Zweck, Medium, Gebiet, Dauer) und erst nach vollständiger Bezahlung.
8.2. Präsentationen, Pitches und Konzepte, die FRANKLY vor Vertragsabschluss vorlegt, bleiben geistiges Eigentum von FRANKLY. Ihre Verwendung oder Umsetzung, auch in abgewandelter Form oder durch Dritte, ist ohne Beauftragung von FRANKLY unzulässig. Bei Zuwiderhandeln hat FRANKLY Anspruch auf angemessene Vergütung.
8.3. Änderungen oder Bearbeitungen der Werke von FRANKLY bedürfen der Zustimmung von FRANKLY. Wird eine Leistung ausgezeichnet (etwa mit einem Award), ist FRANKLY als Urheberin und Ideengeberin zu nennen.
8.4. FRANKLY ist berechtigt, die Zusammenarbeit und die daraus entstandenen Arbeiten (unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf Social Media zu zeigen, sofern der Vertragspartner nicht schriftlich widerspricht.

Kundenschutz und Nichtumgehung
9.1. Marken verpflichten sich, Creator, die ihnen von FRANKLY vorgestellt, vermittelt oder im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit betreut werden, während der bestehenden Vermittlungs-, Kampagnen- oder Managementbeziehung nicht unter Umgehung von FRANKLY direkt oder über Dritte zu beauftragen, sofern die betreffende Zusammenarbeit durch FRANKLY angebahnt, vermittelt oder betreut wurde.
9.2. Creator verpflichten sich entsprechend, während einer bestehenden Vermittlungs-, Kampagnen- oder Managementbeziehung Kooperationen mit Marken, die durch FRANKLY angebahnt, vermittelt oder betreut wurden, nicht unter Umgehung von FRANKLY direkt oder über Dritte abzuschließen.
9.3. Nach Beendigung der jeweiligen Management- oder Vermittlungsbeziehung besteht kein allgemeines Wettbewerbsverbot und kein Verbot einer zukünftigen direkten Zusammenarbeit zwischen Marke und Creator. Bereits während der Vertragslaufzeit durch FRANKLY verbindlich angebahnte oder abgeschlossene Kooperationen sowie daraus bereits entstandene Vergütungs- oder Provisionsansprüche bleiben von der Beendigung unberührt.
9.4. Bei einer vorsätzlichen Umgehung von FRANKLY während einer bestehenden Vertragsbeziehung ist FRANKLY berechtigt, die Vergütung bzw. Provision zu verlangen, die FRANKLY bei ordnungsgemäßer Abwicklung der betreffenden Kooperation zugestanden wäre. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Honorar und Zahlung
10.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise-, Produktions- und sonstige Fremdkosten sowie Spesen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert verrechnet. FRANKLY ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Events, Produktionen und sonstigen Leistungen, für die Fremdkosten anfallen.
10.2. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem von FRANKLY angegebenen Konto.
10.3. Einwände gegen Rechnungen sind FRANKLY unverzüglich nach Kenntnis schriftlich unter Angabe der betreffenden Rechnungsnummer und einer nachvollziehbaren Begründung an buchhaltung@franklyagency.at mitzuteilen. Einwände gegen einzelne Rechnungspositionen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des unstrittigen Teils des Rechnungsbetrags. Talentmanager, Creator oder sonstige im Rahmen eines Projekts eingesetzte Ansprechpartner sind, sofern nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, nicht berechtigt, Rechnungen zu ändern oder zu stornieren, Gutschriften zu gewähren oder Zahlungsaufschübe beziehungsweise abweichende Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
10.4. Der Vertragspartner gerät mit Ablauf des vereinbarten Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle eines vom Vertragspartner zu vertretenden Zahlungsverzugs ist FRANKLY berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.5. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Vertragspartner FRANKLY die gesetzlich vorgesehenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Betreibungs- und Einbringungskosten zu ersetzen. FRANKLY ist berechtigt, offene Forderungen nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassobüro oder eine Rechtsvertretung zu übergeben.
10.6. Bei Zahlungsverzug ist FRANKLY berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere für noch ausstehende Veröffentlichungen, Content-Leistungen, Produktionen oder sonstige vereinbarte Leistungen. Vereinbarte Leistungs- und Veröffentlichungstermine verlängern beziehungsweise verschieben sich für die Dauer des Zahlungsverzugs entsprechend. FRANKLY haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen, soweit diese auf dem Zahlungsverzug des Vertragspartners beruhen. Die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte richtet sich ergänzend nach Punkt 8.1.
10.7. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Vertragspartner mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug, ist FRANKLY berechtigt, den gesamten zu diesem Zeitpunkt noch offenen Rechnungsbetrag sofort fällig zu stellen.
10.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderung wurde von FRANKLY schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel ist ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
10.9. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz von FRANKLY verrechnet. Der derzeitige Stundensatz beträgt EUR 120,00 netto pro Stunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Haftung
11.1. FRANKLY haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
11.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des betreffenden Auftrags begrenzt.
11.3. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.
11.4. FRANKLY haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, etwa Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder Ausfälle von Plattformen. FRANKLY bemüht sich in diesem Fall um eine gleichwertige Ersatzleistung.

Vertraulichkeit
Die Vertragspartner behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Konditionen, Honorare, Briefings, Kampagnendaten, Statistiken und Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich und geben sie nur an Personen weiter, die sie für die Vertragserfüllung benötigen und ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

Datenschutz
13.1. FRANKLY verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem DSG. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.franklyagency.at.
13.2. Soweit FRANKLY personenbezogene Daten im Auftrag eines Vertragspartners verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Vertragspartner stellen sicher, dass sie für die Übermittlung personenbezogener Daten an FRANKLY über eine gültige Rechtsgrundlage verfügen.

Laufzeit und Beendigung
14.1. Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Die Beendigung von Dauerverträgen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
14.2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für FRANKLY insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, begründeten Zweifeln an der Bonität, schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen oder bei Verhalten, das den Ruf von FRANKLY oder der vertretenen Creator erheblich schädigt. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten.


TEIL B – ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR MARKEN

Freigabe und Beanstandung
15.1. Je Leistung ist eine Feedbackrunde im Honorar enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand gemäß Punkt 10.7 verrechnet.
15.2. Die Marke prüft Entwürfe und Leistungen unverzüglich und erteilt die Freigabe oder übermittelt konkrete Änderungswünsche binnen drei Werktagen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben.
15.3. Mängel sind binnen fünf Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich und konkret zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt; Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche wegen des Mangels sind in diesem Fall ausgeschlossen.
15.4. Bei berechtigten Mängeln ist FRANKLY zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Eine Preisminderung oder Vertragsauflösung kommt erst in Betracht, wenn die Verbesserung fehlschlägt.

Stornierung durch die Marke
16.1. Tritt die Marke nach Vertragsabschluss aus Gründen, die FRANKLY nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise vom Auftrag zurück, sind folgende Stornogebühren vom Nettoauftragswert zu bezahlen:
– bis 30 Tage vor dem ersten Leistungs-, Veröffentlichungs- oder Eventtermin: 30 %
– 29 bis 14 Tage davor: 50 %
– 13 bis 7 Tage davor: 80 %
– weniger als 7 Tage davor oder nach Leistungsbeginn: 100 %
16.2. Bereits erbrachte Leistungen, bereits vereinbarte Creator-Honorare sowie angefallene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind unabhängig davon in voller Höhe zu bezahlen. Der Marke steht der Nachweis frei, dass FRANKLY ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Vermittlung von Creatorn und Provision
17.1. Vermittelt FRANKLY eine Kooperation zwischen einer Marke und einem Creator, entsteht der Anspruch von FRANKLY auf die vereinbarte Vergütung bzw. Provision mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung.
17.2. Der Provisionsanspruch bleibt für solche Erweiterungen, Verlängerungen und Folgebeauftragungen bestehen, die während der bestehenden Vermittlungs- oder Managementbeziehung vereinbart oder durch FRANKLY angebahnt wurden. Nach Beendigung der jeweiligen Vertragsbeziehung neu und unabhängig vereinbarte Kooperationen unterliegen keiner Provision, sofern im individuellen Managementvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
17.3. Die Marke erwirbt Nutzungsrechte an Inhalten von Creatorn ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Paid Media, Whitelisting, Darkposting, Nutzung in eigenen Kanälen, Print, TV oder Out-of-Home sowie Verlängerungen der Nutzungsdauer, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
17.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet FRANKLY keine bestimmte Platzierung, keinen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt innerhalb des vereinbarten Zeitraums und keinen Ausschluss von Mitbewerbern auf den Kanälen der Creator.

TEIL C – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. E-Mail genügt der Schriftform.
18.2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FRANKLY an Dritte übertragen werden.
18.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien.
18.4. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit FRANKLY ist ausschließlich das für Handelssachen in Wien sachlich zuständige Gericht zuständig. FRANKLY ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
18.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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